Unsere  Trainingsstätte

Trainiert wird in der Sporthalle der Hochschule am Friedenshof (Käthe-Kollwitz-Promenade). 

Die Sporthalle wird für die Gewährleistung des Freizeitsports der Studenten und Mitarbeiter sowie für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Mitglieder des Akademischen Sportvereins (ASV) genutzt. 

Benutzung der Sporthalle :

Die Hallenordnung ist unbedingt einzuhalten. Besonderes Augenmerk wird auf das Betreten der Hallenfläche mit sauberen Sportschuhen gelegt.

Belegungsplan : 

Hallennutzungsplan ASV
Nutzungsplan ab 01 01 2024 Vers. 1.1.pdf (413.22KB)
Hallennutzungsplan ASV
Nutzungsplan ab 01 01 2024 Vers. 1.1.pdf (413.22KB)

 * Änderungen vorbehalten

Hallenordnung :

Folgende Regelungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sind zu beachten:

• Die Nutzung der Sporthalle erfolgt auf der Grundlage des Hallenbelegungsplanes.

• Die vorgegebenen Zeiten sind unbedingt einzuhalten.

• Die Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt zu beachten.

• Das Hallenpersonal ist gegenüber den Nutzern (außer Trainern und Übungsleitern des ASV) weisungsberechtigt.

• Im gesamten Hallenbereich ist das Rauchen untersagt.

• Die Nutzung der Sporthalle ist nur mit Sportschuhen gestattet.

• Die Sportgeräte sind nach ihrer Nutzung an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

• Schäden an Sportgeräten oder an sonstigem Halleninventar sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

• Für  die Sicherheit seines Eigentums ist jeder Nutzer persönlich verantwortlich.

• Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt der ASV keine Haftung.

• Die äußeren Sporthallentüren sind verschlossen zu halten und nur im Notfall zu öffnen.

• Auftretende Unfälle während des Sportbetriebes der Studenten sind dem Betriebsschutzbeauftragten der Hochschule unverzüglich zu melden. Für Mitglieder des ASV liegt die Verantwortung beim jeweiligen Abteilungsleiter.

• Zuwiderhandlungen bzw. Verstöße gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Nutzung der Sporthalle führen.

Die Sporthallenordnung tritt mit dem 01.09.1999 in Kraft. Mit gleichem Datum verliert die vorläufige Sporthallenordnung vom 04.10.1993 ihre Gültigkeit.

Ansprechpartner in der Halle :

Rolf Gedicke 

Telefon: (03841) 326282

Im Allgemeinen ist der Ansprechpartner zu Zeiten von Veranstaltungen/Trainingszeiten erreichbar.



 

 
 
 
 
E-Mail
Karte